• Ab dem 01.02.2014 wird das SEPA-Verfahren einheitlich im Zahlungsverkehr angewendet. Was verändert sich für die Mieter und Vermieter hierbei?

SEPA-Verfahren

Ab dem 01.02.2014 wird das SEPA-Verfahren einheitlich im Zahlungsverkehr angewendet.

Was verändert sich für die Mieter und Vermieter hierbei?

Aber diesem Zeitpunkt läuft der gesamte Zahlungsverkehr nur noch über IBAN und BIC. Diese finden Sie schon jetzt auf Ihren Kontoauszügen und dann auch auf den neuen Karten.

Aus Einzugsermächtigungen werden SEPA-Lastschriftmandate. Hierbei braucht der Mieter nicht tätig zu werden, da der Vermieter die Umwandlung über dementsprechende Software vornimmt.

Vor dem erstmaligen Lastschrifteinzug werden wir die Mieter informieren.

Mindestens 14 Tage vor dem konkreten Lastschrifteinzug muss dem Mieter als Zahlungspflichtiger die Abbuchung eines bestimmten Betrages im gültigen SEPA-Lastschriftmandat angezeigt werden.

Bei Änderungen der Miete ,z.B. nach einer Betriebskostenabrechnung, muss eine erneute Ankündigung durch den Vermieter erfolgen.